Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bierweiler Peter GbR für Geschäftskunden

1. Geltungsbereich; Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") enthalten die zwischen
Ihnen und uns, der Paul Bierweiler & Nick Peter GbR, An der Frühlingslust 9, 63811
Stockstadt am Main, Deutschland, ausschließlich geltenden Bedingungen für alle
zwischen Ihnen (im Folgenden „Sie“ oder der „Kunde“) und uns geschlossenen
Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller
Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen
schließen.
1.2 Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritter finden keine Anwendung,
auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn
wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Ihnen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein
Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns
gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von
Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über
die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Präsentation unserer Waren und Leistungen in unserem Online-Shop, unseren
Verkaufsformularen, in unseren Katalogen oder unseren sonstigen Werbeträgern stellt
kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung an uns ein
bindendes Angebot ab.
2.2 Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer ausdrücklichen
gesonderten Annahmeerklärung durch uns zustande, die per Fax, E-Mail, schriftlich
oder durch Zusendung der bestellten Ware erfolgt. Wie ein Vertrag zustande kommt,
wenn Sie eine Bestellung über unsere Bestellformular tätigen, entnehmen Sie bitte
unseren Kundeninformationen.
2.3 Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße,
Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B.
Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum
vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind
keine zugesagten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder
Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und
Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische
Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum
vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen
2.4 Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen dem Kunden zur Verfügung

gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen,
Modellen, Werkzeugen oder anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf
diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch
inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte
nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig
an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn
Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

3. Preise und Zahlung; Zahlungsverzug; Aufrechnung und Zurückbehaltung
3.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und
Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung,
gesetzlicher Mehrwertsteuer, etwaiger Transportkosten und Transportversicherung, bei
Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
3.2 Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen.
Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.
3.3 Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder elektronisch
per E-Mail erfolgen. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail an die
von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Eine Änderung der für den
elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse hat der Kunde uns
unverzüglich mitteilen.
3.4 Im Falle des Zahlungsverzugs haben Sie Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun)
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Ferner können
wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Wir behalten uns die
Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die
Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet,
soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber
Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen FaLlligkeitszins (§ 353 HGB)
unberührt.
3.5 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns
nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre
Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung
unserer offenen Forderungen durch Sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
gefährdet wird.
3.6 Ihnen stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als Ihr
Anspruch von uns anerkannt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt ist oder Ihnen
Mängelrechte zustehen.
 
4. Lieferung und Lieferzeit; Annahmeverzug; Selbstbelieferungsvorbehalt;
Lieferverzug
4.1 Lieferungen durch uns erfolgen ab Werk. Auf Ihr Verlangen und auf Ihre Kosten
versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort. Soweit nicht etwas
anderes bestimmt ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung zu bestimmen

(insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung).
4.2 Teillieferungen und -leistungen durch uns sind unter Berücksichtigung unserer
Interessen zulässig, es sei denn sie sind für Sie unzumutbar. Unzumutbarkeit liegt
insbesondere vor, wenn Ihnen durch die Teillieferung ein erheblicher Mehraufwand
oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für sie im Rahmen des
vertraglichen Bestimmungszwecks nicht verwendbar ist, oder die Lieferung der
restlichen bestellten Waren nicht sichergestellt ist.
4.3 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung
angegeben. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und
Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder
einen sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
4.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Soweit dies nicht der Fall ist,
verlängert sich die Lieferfrist um die durch den Kunden verursachte Verzögerung. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder
verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen,
so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich
Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
4.6 Ist eine bestellte Ware nicht verfügbar, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser
Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem
Fall werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und eine bereits erbrachte
Leistung unverzüglich erstatten.
4.7 Schwerwiegende, unvorhersehbare und auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt
unvermeidbare Ereignisse wie insbesondere
o7 höhere Gewalt;
o7 nicht schuldhaft herbeigeführte Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder
terroristische Auseinandersetzungen, Meuterei, Blockade, Embargo,
Epidemien/Pandemien;
o7 von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung; oder
o7 nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt
nicht, sofern und soweit wir die Telekommunikationsleistung mit anbieten,
welche die Leistungsdurchführung (ganz oder teilweise, dauerhaft oder
vorübergehend) unmöglich machen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten. Dies gilt auch,
soweit etwaige unserer Lieferanten und/oder Erfüllungsgehilfen von schwerwiegenden
Ereignissen betroffen sind und wir unsere Leistung aus diesem Grunde ganz oder
teilweise nicht erbringen können. In solchen Fällen verlängern sich etwaige
Lieferfristen in angemessenem Umfang. Die neue Lieferfrist wird Ihnen bekannt
gegeben. Jede Partei hat die andere über den Eintritt und das Ende eines
schwerwiegenden Ereignisses unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ist die Leistung
auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des

Kunden werden wir unverzüglich erstatten.
4.8 Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle
des Lieferverzugs oder von Unmöglichkeit bestehen nach Maßgabe von Ziff. 7 .

5. Erfüllungsort; Gefahrentragung
5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Stockstadt am
Main, soweit nichts anderes bestimmt ist.
5.2 Soweit die Ware auf Ihren Wunsch versandt wird, erfolgt dies auf Ihre Gefahr. Die
Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie
über. Soweit sich der Transport aus in Ihrer Sphäre liegenden Gründen verzögert, geht
die Gefahr auf Sie über, sobald die Lieferung versandbereit ist und wir dies Ihnen
angezeigt haben. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch
andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben.
5.3 Die Sendung wird von uns nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten
gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige
versicherbare Risiken versichert.

6. Gewährleistung
6.1 Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und
Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts
anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen
Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher sowie etwaig von
uns oder Drittherstellern abgegebene Garantien.
6.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die
vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen)
getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach
der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434
Abs. 3 BGB).
6.3 Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine
Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies
ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Ziff. 6.2 ergibt. Für
öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit
keine Haftung.
6.4 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die Sie bei Vertragsschluss kennen oder
grob fahrlässig nicht kennen (§ 442 BGB). Sofern ein beidseitiges Handelsgeschäft
vorliegt, setzen Ihre Mängelansprüche voraus, dass sie Ihren gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB nachgekommen sind.
Zeigt sich bei der Untersuchung der Kaufsache oder später ein Mangel, so ist uns
hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die
rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs-
und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und
Minderlieferung) unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung
die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie jeweils die

ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den
nicht bzw. nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung
durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer
mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der
Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser
Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern,
bleibt unberührt.
6.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass
Sie den fälligen Kaufpreis bezahlt haben. Sie sind jedoch berechtigt, einen im
Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6.7 Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit
zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.
Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie die mangelhafte Sache auf unser Verlangen
nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch haben
Sie jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder
Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die
Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen
Leistungen verpflichtet waren; Ihre Ansprüche auf Ersatz entsprechender Kosten
("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.
6.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und
Einbaukosten, tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und
dieser AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch Ihr
Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die hieraus
entstandenen Kosten von Ihnen ersetzt verlangen.
6.9 Zur Eingrenzung unserer Produzentenhaftung ist der Kunde verpflichtet, uns
umgehend alle ihm zugänglichen Informationen zu geben, die auf das Vorliegen von
Mängeln schließen lassen. Der Kunde hat uns bei etwaigen uns ggf. gesetzlich
obliegenden Rückrufaktionen unverzüglich und umfassend zu unterstützen und eine
Rückverfolgbarkeit der von ihm verkauften Ware sicherzustellen.
6.10 Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind
ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein
Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die
Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des
auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen
auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender Ziff. 7 und 8 und sind im
Übrigen ausgeschlossen.

7. Sonstige Haftung
7.1 Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in den
Ziff. 7.2 bis 7.6 .
7.2 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der Bestimmungen dieser Ziff. 7 nichts
anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und

außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher
Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche
Pflichtverletzung), nur
7.3.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
7.3.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig
vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.

7.4 Die sich aus Ziff. 7.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir
einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Ware übernommen haben sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.5 Die Regelungen dieser Ziff. 7 gelten für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen
entsprechend.
7.6 Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.

8. Verjährung
8.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln beträgt ein
Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit
der Abnahme.
8.2 Für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz bzw. Arglist, grober
Fahrlässigkeit, in Fällen eines Lieferantenregresses nach den § 478, 479 BGB, den
Sondervorschriften der §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB, §§ 444, 445b BGB oder bei
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist.
8.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für Ihre vertraglichen
und außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware
beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde
im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des
Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
8.4 Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziff. 7
ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bis zum
Eingang aller uns aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsverbindung mit Ihnen
zustehenden und künftig entstehenden Forderungen vor. Bei vertragswidrigem

Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns
liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren
Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten bei uns –
abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
9.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen.
9.3 Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-
Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die Ihnen aus der
Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden ist. Wir nehmen diese Abtretung bereits hiermit an. Zur Einziehung dieser
Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.
9.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch Sie wird immer für uns
vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns
nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen
verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch
Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
9.5 Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar
verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. Umsatzsteuer)
zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung
oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt,
dass die Sache von Ihnen als Hauptsache anzusehen ist, sind Sie und wir uns bereits
jetzt einig, dass Sie uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache übertragen. Wir
nehmen diese Übertragung hiermit an. Das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum an einer Sache werden Sie für uns verwahren.
9.6 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter
müssen Sie auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich
benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der
Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haften Sie für diese Kosten.
9.7 Wenn Sie dies verlangen, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten
insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen
gegen Sie um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden
Sicherheiten auswählen.

9.8 Soweit der Eigentumsvorbehalt oder anderweitige in dieser Ziff. 9 genannte
Sicherungsrechte aufgrund zwingender ausländischer Rechtsvorschriften unwirksam
oder nicht durchsetzbar sein sollten, gilt eine dem Eigentumsvorbehalt oder dem
jeweiligen Sicherungsrecht entsprechende Sicherheit als vereinbart. Der Kunde hat
diesbezüglich an allen erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken, die zur Begründung
und Erhaltung einer solchen Sicherheit erforderlich sind.

10. Gerichtsstand; Anwendbares Recht
10.1 Sofern Sie Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, sofern Sie keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren
Geschäftssitz ins Ausland verlegen, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten
aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen Stockstadt am Main. Zwingende
gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben davon
unberührt.
10.2 Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

Stand: Februar 2024




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